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30

Jul

2010

De-Mail – Die rechtssichere Post im Web

Des einen Freud, des anderen Leid. Behörden sparen (wahrscheinlich) in den kommenden fünf Jahren irgendwas zwischen 20 und 40 Millionen Euro an Portokosten. Das ist nicht unerheblich, auch nicht für die Deutsche Post, die den Niedergang der herkömmlichen Briefpost erwartet.

 

Nach ELSTER gibt es nun die Möglichkeit, auch andere wichtige Dokumente wie z. B. Steuerprüfung, Pfändungsschreiben, Abmahnungen etc. sicher auf dem elektronischen Weg von A nach B zu transferieren. Damit dass auch alles funktioniert, gibt es seit kurzem die De-Mail. Das besondere an dieser Form der elektronischen Post ist der erhöhte Sicherheitsgrad (beweiskräftig durch Versand- und Empfangsbestätigung) und dass die rechtsverbindliche Kommunikation zwischen Bürgern, Behörden und auch zertifizierter Unternehmen verbessern soll.

 

Von 20 Anbietern/Providern für den De-Mail Dienst sind bereits GMX und Web.de (United Internet), Telekom und die Post (mit einer etwas veränderten Form) im Rennen. D. h., man kann sich bei einem dieser Anbieter bereits seine De-Mail Adresse sichern/reservieren lassen. Diese könnte z. B. so aussehen: Vorname.Nachname@web.de-mail.de. Aber nur wer möchte. Denn die Teilnahme am De-Mail Dienst ist freiwillig und darf durch keine Verordnungen erzwungen werden. Jedenfalls solange nicht, bis einer (Politiker) kommt und sagt, alles Blödsinn – wie im Fall der Rentengarantie.

Wer sich nun dazu entschließt, sollte wissen, dass De-Mail nicht umsonst ist. Die Kosten pro De-Mail werden voraussichtlich zwischen 15 Cent (United Internet) und 20 Cent (deutsche Post) liegen. Es gibt aber auch noch andere Gerüchte, was das kosten könnte. In Dänemark z. B. gibt es ein ähnliches Produkt für nur 8 Cent. Außer sich registrieren zu lassen, kann der Dienst noch nicht genutzt werden. Ende letzten Jahres/Anfang diesen Jahres gab es ein Pilotprojekt im Raum Friedrichshafen. Für alle anderen soll der Dienst noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen.

Wissen muss man auch, dass eine De-Mail nach drei Tagen als zugestellt gilt. Dabei ist es völlig egal, ob der Bürger nicht in sein Postfach schaut oder er im Urlaub ist. Es wird auch nicht mehr zwischen Werktagen, Sonn- und Feiertagen unterschieden. Drei Tage und gut.

 

Auch nicht zu verschweigen ist, dass der Empfänger (Bürger) voll die Beweispflicht zugeschoben bekommt. "Damit übernimmt der Empfänger in Fällen, in denen das Verwaltungsverfahren auf sein Verlangen in elektronischer Form abgewickelt werden muss, die Beweislast für den Nichtzugang oder verspäteten Zugang des elektronischen Dokuments. Auf diese Weise wird der missbräuchlichen Widerlegung der Zustellungsfiktion, z. B. um eine Genehmigungsfiktion eintreten zu lassen, entgegengewirkt." Also, kommt das behördliche Dokument – aus welchen Gründen auch immer – nicht an, muss der Empfänger nachweisen, dass es so ist. Aber nicht nur das, sondern der Bürger steht auch in der Vollbeweispflicht, wenn er ein Schreiben an die Behörden schickt und dieses nicht ankommt. Dazu kann der Bürger gegen eine Zusatzgebühr eine digital signierte Versandbestätigung beim De-Mail Provider anfordern. Ob das im Endeffekt ausreicht, wird sich zeigen.

 

Ob die Vor- oder Nachteile der De-Mail überwiegen, muss jeder für sich entscheiden. Aber eine (reichliche) Überlegung ist schon wert. Zumal wieder Daten hinterlegt werden müssen, die bestimmte Rückschlüsse erlauben. Sicherheitsbehörden und Geheimdienst können ohne nachzufragen (richterlichen Beschluss) die privaten Daten einsehen. Über 1.000 Behörden können nachschauen, wer in Persona hinter der De-Mail steht. Unter Datenschutz verstehe ich etwas anderes.

 

Wer sich rechtlich genauer informieren möchte, kann das in diesem Gesetzesentwurf tun.

 

 

Bildquelle: cio.bund.de

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3 Kommentare

  • #1

    Marion Kümmel (Freitag, 30 Juli 2010 09:44)

    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen meint, dass die Risiken für den Bürger gegenüber den Vorteilen der DE-Mail deutlich überwiegen:
    http://www.vzbv.de/go/dokumente/944/8/36/index.html

  • #2

    Falk Mahlendorf (Freitag, 30 Juli 2010 10:34)

    @Marion Hm, ich kann auf der angegebenen vzbv Seite nicht wirklich feststellen, dass dort Vorteile/Nachteile des Bürgers aufgelistet werden. Meines Erachtens fehlen einige Angaben. Prinzipiell ist das ja eine gute Idee. Nur leider schrecken mich die volle Beweispflicht und die willkürliche Handhabung der persönlichen Daten ab. Wenn ich mir die gesamte Stellungnahme des vzbv anschaue (http://bit.ly/bPqMQE), bekomme ich doch wieder eine kritischere Sicht.

  • #3

    Marion (Samstag, 31 Juli 2010 16:38)

    Vorteile für den Bürger kann ich auch nicht sehen (die liegen eher aufseiten der Behörden). Nachteile: Es ist nicht für eine vollständige Verschlüsselung gesorgt. Da DE-Mails ja bei Bedarf auch ausgedruckt und klassisch zugestellt werden sollen, ist das Postgeheimnis weniger gewahrt als bei einer Postkarte anno dunnemals. Und es scheint völlig offen, für wen die Adressdaten zugänglich sein werden …

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