Di

09

Mär

2010

Mikrokredite – Made by EU

Ende Februar habe ich für Existenzgründer und Startups über Mikrofinanzierung in Deutschland geschrieben, schon eilt heute die nächste Nachricht durch die Presse: "Arbeitslose können künftig für den Sprung in die Selbstständigkeit Mikrokredite von der Europäischen Union erhalten." Darauf einigten sich am 08. März 2010 (nochmals nachträglich alles Gute zu diesem Ehrentag an alle Frauen) die 27 EU-Länder. Einigten ist gut, denn Deutschland stimmte dagegen. Warum? Weil wir ja nun den Mikrokreditfonds haben. Nichts desto trotz, dürfen auch unsere existenzgründeraffinen Arbeitslosen einen Antrag stellen.

 

Eigentlich, von außen betrachtet, scheint der EU-Mikrokredit interessanter zu sein, da hier bis zu 25.000 Euro beantragt werden können. Bereits ab Juni 2010 soll es möglich sein. Anfänglich stehen 100 Millionen Euro in dem Topf zur Verfügung und dieser könnte im Laufe der Jahre auf 500 Millionen anwachsen. Damit will man ca. 45.000 Arbeitslosen mit "Mini-Darlehen" die Gründung finanzieren. Ich bin leider nicht dahinter gestiegen, wie sie auf die Zahl von 45.000 Gründer kommen und dabei bis zu 25.000 Euro pro Gründer ausreichen wollen. Wahrscheinlich fehlen mir die wichtigen Statistiken, womit sie ihre Zahlen rechtfertigen.

Eine Finanzierung bis zu 25.000 Euro ist schon eine vernünftige Größe. Wahrscheinlich wird es aber in Richtung "Mikro" gehen. Ob es das wirklich bringt? Ich möchte es gerne glauben. Wenn ich daran denke, welche Unterstützung die Banken bekommen haben (fast 500 Milliarden Euro), dann fallen mir dazu wenig gute Worte ein. Ganz zu schweigen, wie ab Juni die Praxis aussehen wird. Vorstellbar ist, dass die Antragsteller die üblichen Bonitätsprüfungen über sich ergehen lassen müssen. Wenn das wirklich so kommt, werden sie zu sehen müssen, dass sie ihr Geld loswerden. Für diesen Fall könnte ich schon mal meine Bankverbindung hinterlegen.

 

Im Kurzdurchlauf die wichtigsten Fakten:
Wer darf Antragsteller sein

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte, Kleinstunternehmen (bevorzugt aus dem Sozialbereich mit weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz)

 

Darlehenshöhe
Maximal 25.000 Euro, bis 2014 gibt es für die EU 100 Millionen Euro - mit Aufstockung bis zu 500 Millionen Euro

 

Darlehensart
Kredit, Bürgschaft, Beteiligungskapital, kann auch für Fortbildung genutzt werden

 

Kreditvergabe
Ab sofort und unkonventionell. Der Antragsteller braucht angeblich keine Sicherheiten vorweisen. Da bin ich ja mal gespannt, denn der Antrag muss bei einer Bank oder Sparkasse gestellt werden, die ihn dann an die EU weiterleitet.

 

Wo kommt das Geld her
Zum einen von der Europäischen Investitionsbank (EIB) und zum anderen vom Europäischen Investitionsfonds. Geplant sind auch nationale Kontaktstellen.

 

Rückzahlungsmodalitäten
Genaues weiß man nicht.

 

 

 

Bildquelle: aspect-online.de

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