Do
29
Okt
2009
Einheitlicher Ansprechpartner
Wie die Überschrift vermuten lässt, wird es für Existenzgründer aus dem Dienstleistungsbereich nur noch einen Ansprechpartner geben. Also Hilfestellung im Bürokratendschungel. Dafür wurde mal die Richtlinie 2006/123/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt verabschiedet. Diese Dienstleistungsrichtlinie muss mit einer Drei-Jahresfrist bis zum 28.12.2009 umgesetzt sein.
Da nicht alle Gründer in den Bereich Dienstleistung fallen, hier ein paar Ausnahmen welche diesen Einheitlichen Ansprechpartner nicht nutzen können:
• Dienstleistungen im Bereich Schulbildung,
• Verkehrsdienstleistungen,
• Gesundheitsdienstleistungen,
• bestimmte soziale Dienstleistungen,
• Arbeits- und Sozialrecht und
• Steuern.
Federführend für die Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Berlin.
Den einheitlichen Ansprechpartnern soll eine wichtige Unterstützungsfunktion zukommen. Die Gründer können über sie alle Formalitäten und Verfahren sowie Info-Anfragen abwickeln lassen. Die einheitlichen Ansprechpartner müssen verbindliche Informationen geben und unterliegen der Amtshaftung. (Ob die sich das gut überlegt haben?)
Die einheitlichen Ansprechpartner sollen in allen Mitgliedstaaten der EU eingerichtet werden, so dass eine Eröffnung einer Zweigstelle im Ausland ohne große Schwierigkeiten möglich wäre.
Wo werden sie zu finden sein? Die Einheitlichen Ansprechpartner können bei Verwaltungsbehörden, bei Berufs-, Handels- oder Handwerkskammern, Standesorganisationen oder privaten Einrichtungen angesiedelt werden.
Das BMWi hat gemeinsam mit den Bundesländern ein einheitliches Logo für die Einheitlichen Ansprechpartner entwickelt (siehe oben). Dieses soll für die Dienstleistungserbringer als Erkennungszeichen dienen, damit sie wissen, dass sie es mit einem "echten" Einheitlichen Ansprechpartner zu tun haben. Die Suche der einheitlichen Ansprechpartner soll auch Online über die BMWi-Seiten möglich sein.
Um sachgerechte Infos für ausländische Dienstleister bereitstellen zu können, ist es geplant, das bereits vorhandene englischsprachige German Business Portal weiter auszubauen.
Mit der Freischaltung dieser Richtlinie soll zum 28.12.09 abgeschlossen und sichergestellt sein, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos elektronisch abgewickelt werden können.
Lassen wir uns mal überraschen in welchem Maße die Umsetzung erfolgt und wie die zukünftigen Gründer diese Tätigkeit des Einheitlichen Ansprechpartners annehmen werden.
Übrigens konnte ich in Erfahrung bringen, dass auch in Rostock solch ein Einheitlicher Ansprechpartner bei der IHK zu Rostock ab 28.12.09 zur Verfügung steht. Ich werde im kommenden Jahr für Euch mal nachfragen, wie diese Anlaufstelle in Rostock Zuspruch findet.
Bildquelle: http://www.dienstleistungsrichtlinie.de/DLR/Navigation/umsetzung.html
